Gewerbeordnung § 34c
Die Gabriel Wohnbau GmbH verfügt über eine behördliche Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung zur Ausübung unserer Tätigkeit als Immobilienmakler und Bauträger.
Diese umfasst
1. die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstückgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume.
2. Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als
Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten und Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte.
3. Wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als
Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung